233 Euro im Monat erhalten Werkstatt-Beschäftigte für ihre Arbeit. Sie pauschal vom Mindestlohn auszuschließen und das allein wegen ihrer Behinderung, verletzt die UN-Behindertenrechtskonvention, das Grundgesetz und ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unvereinbar.