Wichtige Mitteilung an alle die sich auf Stellenausschreibungen bewerben.
Wenn eine Stellenausschreibung unverändert neu ausgeschrieben wird und ihr vorher keine Mitteilung über einen Abbruch erhalten habt sondern einfach die Stelle unverändert wieder online findet, dann sofort einstweiligen Rechtsschutz beim Arbeitsgericht beantragen mit der Begründung, dass das Stellenbesetzungsverfahren unter Beibehaltung des ursprünglichen Bewerbendenkreises fortgesetzt werden soll.