@AG_KRITIS "„Sicherheitslücken werden aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen nicht mehr gemeldet, Gefahren bleiben unentdeckt.“ Auch Atug sagt: „Der Gesetzgeber muss eine Ausnahme definieren, die unter bestimmten Umständen das Überwinden von Zugangshindernissen in fremde Computer straffrei macht.“"