Wer die datenschutzfeindliche Einstellung des OLG Köln kennt, wird sich nicht wundern.
Facebook/Meta darf öffentliche Profildaten für KI-Training nutzen
„Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke stelle sich bei vorläufiger Betrachtung auch ohne Einwilligung der Betroffenen als rechtmäßig im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO dar. „