Nachdem die mecklenburgische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen mich wegen eines vermeintlichen BtMG Verstoßes eingestellt hatte, wurde nun auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen mich mit der Begründung "BTM-Werte unter dem zu ahndenden Grenzwert" eingestellt.
Nach einem Festival hatte man bei einer Verkehrskontrolle ein ärztlich verordnetes AD(H)S Medikament in meinem Urin festgestellt und eine entsprechende Medikamentendose beschlagnahmt.