"Auch die Verwendung von Messern für einen allgemein anerkannten Zweck, wie z.B. das Apfelschälen mit einem Taschen- oder Obstmesser im Zug, ist weiterhin erlaubt."
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ab-1-april-niedersachsen-erlasst-waffen-und-messerverbot-in-verkehrsmitteln-des-offentlichen-personenverkehrs-249927.html
Ob ich rausfinden will, was wohl passiert, wenn ich auf der Zugfahrt mit mehr als drei Handgriffen ein Schnitzmesser und ein zu bearbeitendes Stück Holz aus meinem Rucksack hole…?