Das Preußische Regulativ vom 9. März 1839 (eigentlich Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken) war ein Gesetz, mit dem der preußische König Friedrich Wilhelm III. die Kinderarbeit einschränkte. Es war das erste kontinentaleuropäische Gesetz zur Einschränkung der Kinderarbeit und das erste deutsche Gesetz zum Arbeitsschutz.
Historische Entwicklung
Arbeitszeiten von 13 Stunden unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen waren für Kinder in den ersten beiden Dritteln des 19. Jahrhunderts keine Seltenheit. Die „Fabrikkinder“ litten häufig an körperlichen und geistig-seelischen Schäden, während die Schulpflicht oft völlig vernachlässigt wurde. Die ersten Kritiker der industriellen Kinderarbeit waren Pädagogen und Philanthropen.
Staatskanzler Hardenberg und die Berliner Ministerien machten ab 1817 darauf aufmerksam, dass die Fabrikarbeit zu einer Vernachlässigung der Schulpflicht führe.
1828 wies der königlich-preußische Generalleutnant Heinrich Wilhelm von Horn in seinem Landwehrgeschäftsbericht den preußischen König darauf hin, dass wegen der in der Industrie verbreiteten Kinderarbeit…