Es fällt einem schwer, so kurz nach dem Anschlag in Magdeburg schon über den Streit über polizeiliche Befugnisse schreiben zu müssen, aber die Forderungen werden ja lautstark vorgetragen. Nach allem, was bekannt gemacht wurde, hätte es aber weder IP-Datenspeicherung noch biometrische Fernidentifizierung benötigt. Die Drohungen des islamophoben Terroristen waren öffentlich und hätten übrigens nach geltender Rechtslage auch zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden dürfen