Das heißt Landwirt*innen haben Mittel im Lager stehen, die sie noch benutzen dürfen wenn sie aber die offiziellen Bestimmungen nachschlagen wollen sind sie auf dritte angewiesen statt sich die Auflagen beim Verantwortlichen für diese Auflagen direkt anschauen zu können.
Es kann doch nicht so schwer sein diese eine Zeile einzufügen und die automatische Löschung mit der statt mit dem Zulassungsende zu verknüpfen.
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Und ich führe jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn von Pflanzenschutz. In der oben genannten Datenbank sind auch alle biologischen Mittel von Schwefel bis Granuloseviren gelistet. Weil die natürlich auch offiziell zugelassen werden müssen