Zuschläge gibt's für Teilzeitler ab der ersten Überstunde, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Alles andere sei im Vergleich zu Vollzeitlern diskriminierend. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/8azr37020-bundesarbeitsgericht-bag-teilzeitbeschaeftigte-ueberstundenzuschlaege-diskriminierung