Mit der Reform des #Schwangerschaftskonfliktgesetzes gilt nun: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen bei Belästigung von #Schwangeren vor Beratungsstellen oder Arztpraxen. Gleiches gilt, wenn Ärztinnen und Ärzte, die #Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, behindert werden.