#Urteil des #EuGH: #Smartphone-Zugriff auch bei leichten #Straftaten erlaubt
"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die #Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf - allerdings nur, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde das vorher prüft." https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/eugh-smartphone-zugriff-100.html