Dass der Bund auf Drängen Scheuers auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete, war rechtswidrig, so das Gericht. In der Praxis führt das dazu, dass noch heute kleinere Mobilfunkanbieter 5G-Tarife nur zu höheren Preisen anbieten können. Der fehlende Wettbewerb hatte allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge.
Die Einflussnahme von Scheuers Ministerium war so nachdrücklich, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geschädigt wurde, wie das Gericht ausführte.