Erst nach einer Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus erfuhr die Berliner Datenschutzbeauftragte davon, dass bei Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft Software zur #Gesichtserkennung eingesetzt wurde.
Die Behörde lässt wenig Zweifel, dass sie davon wenig begeistert ist:
„Für diese Anwendung sehen wir in der Strafprozessordnung oder im Landespolizeigesetz in der Regel keine Rechtsgrundlage.“ 🔥