Mein Antrag auf Neuverbescheidung, bzw. die Ablehnung dessen, veranlasste die Stadt Markierungen auf den schmalen Gehweg aufzubringen.
Parken MUSS (!) hier aufgrund des Parkdruckes ermöglicht werden, schreibt die Stadt.
Dies ist ein Schulweg. An der Schule gab es zuletzt mehr Schüler. Ab welcher Anzahl an Zufußgehenden sticht der Gehdruck den Parkdruck?