Die Beobachtung von „Ende Gelände“ durch das BfV als „linksextremistischer Verdachtsfall“ ist rechtswidrig, sagt Dr. Jakob Hohnerlein. Wenn der Verfassungsschutz auch Teile des demokratischen Spektrums allein wegen der Forderung nach radikalem politischem Wandel als Verfassungsfeinde diffamiert, verliert er die Glaubwürdigkeit, die es im Kampf um die Bewahrung unserer Demokratie bitter nötig hat. https://www.volksverpetzer.de/analyse/verfassungsschutz-ende-gelaende-rechtswidrig/?utm_source=mstdn