Auf Anraten des Sachbearbeiters bei der Arbeitsagentur hab ich den Anspruch bei der RV auslaufen lassen, denn sonst dürfe das Arbeitsamt mir keinen Kurs bezahlen. Wenn der Anspruch beendet sei, würden sie mir meinen Wunschkurs finanzieren, versprach der Sachbearbeiter.
Jetzt hab ich den Anspruch auslaufen lassen und der Sachbearbeiter so: Ups, jetzt darf ich ihnen doch nix finanzieren, weil sie den RV-Anspruch haben verfallen lassen, deshalb haben sie jetzt eine Leistungssperre.
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Codeschubse (codeschubse@ohai.social)'s status on Saturday, 08-Jun-2024 11:24:02 JST Codeschubse -
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Codeschubse (codeschubse@ohai.social)'s status on Saturday, 08-Jun-2024 11:24:03 JST Codeschubse Weil ich schwerbehindert bin, hab ich bei der Rentenversicherung einen Anspruch auf Wiedereingliederung. Nützt mir aber nix, weil die RV ausdrücklich sagt, dass sie auf gar keinen Fall irgend eine Maßnahme (Kurs, Ausbildung, whatever) bezahlen werden, die für mich behindertengerecht ist.
Außerdem darf ein Kurs im IT-Bereich keineswegs remote sein, weil man ja später im IT-Beruf dann nicht remote arbeitet sondern ausschließlich im Büro.
Ja, so hab ich auch geguckt.
GreenSkyOverMe (Monika) repeated this.
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