"Das Urteil ist gefallen: Der Verfassungsschutz stuft die #AfD als Bundespartei zu Recht als rechtsextremistischen #Verdachtsfall ein, hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Montagmorgen entschieden. Die Partei darf damit weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden."