Heute gehts weiter mit dem Prozess der AfD in Münster gegen den Verfassungsschutz. Es beginnt gleich mit einer Blamage für die AfD: Ihr erneuter Befangenheitsantrag gegen die Richter scheitert (schon wieder) und wird als "rechtsmissbräuchlich" und "Prozessverschleppung" verworfen.
Der Antrag der AfD für eine Vertagung, um über alle 470 Beweisanträge jeweils 5 Minuten zu sprechen (also insgesamt fast 40 Stunden), wird vom Gericht abgelehnt.
In other news: Die AfD kann nicht nachvollziehen, dass ihr Prozessverschleppung vorgeworfen wird.
Es geht weiter mit Comedy Gold: AfD Anwalt traute sich erst nicht den Antrag per Mail zu senden, weil darin gegendert (!) wurde. Er ließ sich am Ende aber überreden. Mail steckte dann aber im Spamfilter des Gerichts fest.
Hot-Mic Moment bei der AfD: Richter Buck sagte kurz etwas, Kollege der Kläger (AfD) flüsterte ihm etwas, Fengler (AfD) sagte aus Versehen ins Mikro: “Oh Scheisse, er hat recht!”
Es geht weiter, AfD stellt NOCH einen Befangenheitsantrag. Das Gericht schlägt vor den Antrag per Mail zu schicken, aber AfD möchte ihn unbedingt diktieren.
Zur Erinnerung: Die AfD möchte NICHT MEHR beobachtet werden und klagt deshalb. Während der Prozess läuft, darf der Verfassungsschutz das aber weiterhin. Die AfD-Verschleppungsstrategie ist also praktisch schon ein Eingeständnis, dass sie den Prozess verloren gibt.
Afd erhebt Gegenvorstellung gegen die Ablehnung aller bisher gestellten und beschiedenen Beweisanträge. Möchte aber andererseits auch wissen, wann Abschlussplädoyers sinnvoll wären.
Richter Buck meint, Prozess geht weiter, bis kein prozessuales Futter mehr vorhanden.
Offenbar rechnet das Gericht nicht damit, dass die AfD noch in der Lage ist, etwas von Substanz hier vorzubringen. Es wird jetzt seit Tagen verzögert und in die Länge gezogen, ohne dass substantielle Argumente der AfD überhaupt vorgebracht werden. Richter spricht jetzt auch das magische Wort "entscheidungsreif". AfD zieht sich zu Beratungen zurück.
Die Beweisanträge der AfD werden abgelehnt. Die AfD Anwälte hätten die Frist zum Antrag stellen versäumt, immerhin hätte sie bis Ende März dazu Zeit gehabt.