Am Landgericht wurden heute ein Taz-Artikel zum eingestellten #Linksunten #Indymedia Ermittlungsverfahren (https://taz.de/Ermittlungen-gegen-linke-Plattform/!5871408&s=/) und die kriminalisierte RDL-Meldung (https://rdl.de/beitrag/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller) verglichen. Das Gericht äußerte, dass die Verlinkung auf das Archiv und auch der Aufbau der Artikel doch recht ähnlich seien. Bemisst sich die #Pressefreiheit an der Größe des Medienhauses? RDL-Bericht zum 2. Prozesstag: https://rdl.de/beitrag/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller