Dürfen Parteiveranstaltungen in Schulen verboten werden?
Hier: Jein!
Je nach Bundesland kann und wird dies unterschiedlich gehandhabt.
Das Schulgesetz des jeweiligen Landes beruft sich auf die "gebotene politische Neutralität der Schule".
Zum Beispiel sind in Münchener Schulen solche Veranstaltungen verboten.
Der Schulträger kann also Parteien und Wählergemeinschaften für deren Veranstaltungen außerhalb des Schulbetriebs Räumlichkeiten der Schule zur Verfügung stellen aber auch verbieten.
Dies gilt dann aber auch für alle Parteien!
Solange eine Partei nicht verboten ist, darf diese nicht ausgeschlossen werden und die entsprechenden Räume mieten.