Ernsthaft geantwortet: U-Haft wird nur bei Flucht- oder Verdunklungsgefahr verhängt. Das ist grundsätzlich auch richtig so.
Viel problematischer finde ich, dass das Strafrecht nur Geld- und Freiheitsstrafen kennt, aber nicht ein dauerhaftes Fahrverbot und Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Aktuell ist es so, dass so eine Person selbst bei Führerscheinentzug nach einer entsprechenden MPU (und ggf. einer erneuten Prüfung) ihn wiedererlangen kann.