Eigentlich ist es in Deutschland verboten, Dokumente aus laufenden Strafverfahren zu veröffentlichen. Doch es gibt Dokumente, die gehören an die Öffentlichkeit.
Hier sind die Gerichtsbeschlüsse zu Durchsuchungen & Abhörmaßnahmen bei der @AufstandLastGen
https://fragdenstaat.de/blog/2023/08/22/hier-sind-die-gerichtsbeschlusse-zur-letzten-generation/
§ 353d StGB verbietet eine Veröffentlichung von derartigen Dokumenten. Wir glauben: Das ist verfassungswidrig. Für eine freie Berichterstattung der Presse darf kein striktes Veröffentlichungsverbot gelten.