"Gegenstand der Verfassungsbeschwerden[..]Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde zu verschiedenen Datenerhebungen insbesondere aus informationstechnischen Systemen, zum anderen den Umgang mit den erhobenen Daten regeln[..]mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig."
00:08:05 "am 27 februar 2008 die entscheidung[..]mit dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen[..]unter den juristen it-grundrecht genannt[..]digitale intimsphäre[..]"