Entfernt: Nach sorgfältiger Abwägung kann die Frage 1 nicht weitergehend offen beantwortet werden. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Die VS-Einstufung der Antwort ist erforderlich, da sie Informationen enthält, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) stehen. Es handelt sich hier um den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, zu denen auch die Legendierung von Personen und Objekten gehört. Eine Beauskunftung zu dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel muss grundsätzlich in eingestufter Form vorgenommen werden, selbst wenn eine Maßnahme durch Ausforschung publik wurde. Eine öffentliche Bestätigung sowohl konkreter Maßnahmen als auch deren grundsätzlicher Durchführung durch das BfV muss unterbleiben.* Eine offene Beantwortung könnte gegebenenfalls Methoden offenlegen, so dass zukünftige und auch weitere zurückliegende Legendierungsmaßnahmen und somit sowohl die Sicherheit der Behörde als auch das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland gefährdet würden. <nowiki>*</nowiki> Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. |Quelle=Deutscher Bundestag: Drucksache 20/929
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