Dass aber die Ausländerbehörden nicht imstande sind, bestehendes Recht umzusetzen und erwiesenermaßen ausreisepflichtige, psychisch kranke und/oder islamisti-sche Gefährder festzusetzen und in die Psychiatrie oder Abschiebehaft zu überführen, liegt vor allem daran, dass sie mit anderen Fällen beschäftigt sind, die einfacher zu einem "erfolgreichen" Abschluss zu bringen sind: Es ist ja so viel leichter, einen Bäcker- oder Maler-Azubi aus einem afrikanischen Land abzuschieben. Oder die aus Osteuropa stammenden Pflegehelfer*innen in einem Altenheim. Oder eine Mutter, die mit ihren Kindern ins Frauenhaus geflüchtet ist... Von all diesen Menschen weiß man in den Ausländerbehörden nämlich genau, wann und wo sie am Arbeitsplatz oder in ihrer Unterkunft anzutreffen sind. Sie können aber auch – das ist für die Amtsschimmel noch bequemer – unter einem Vorwand (Duldungsverlängerung o.ä.) ins Amt gelockt werden und dann von dort direkt zum Abschiebe-Flieger gebracht werden. So können die Ausländerbehörden ohne viel Aufwand ihre Abschiebestatistik aufblähen, und während sich die Innenminister*innen der Länder und des Bundes damit brüsten, wie viele Menschen aus ihrem Zuständigkeitsbereich schon abgeschoben wurden, laufen kranke Gefährder weiterhin frei im Land herum.
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