Das Bild zeigt ein Smartphone welches in den Händen einer Person liegt. Auf dem Display fordert das Smartphone eine Touch-ID an. In der Überschrift steht: "Polizistin erzwingt Fingerabdruck zu Handy-Entsperrung" dadrunter steht: "Bei einer Hausdurchsuchung wehrt sich ein Mann gegen das zwangsweise Auflegen seines Fingers auf ein Handy. Das darf er nicht, sagt das OLG Bremen."
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