Kotré erwidert allerdings, für sie gehe der Begriff „ein bisschen weiter.“ Es gehe nicht nur um die Ausreisepflichtigen, sondern „auch diejenigen, die sich hier nicht an Recht und Gesetz halten, die allerdings schon die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben.“ Ihre Logik: „Sie haben getäuscht, dass sie sich hier an die freiheitlich demokratische Grundordnung halten und damit kann man ihnen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz einfach mal die Staatsbürgerschaft wieder entziehen.“ Die volle Ausschöpfung der angeblichen gesetzlichen Möglichkeiten sei für sie „der volle Begriff der Remigration.“
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