Wissen Sie noch? Am 26. September 2021 votierten mehr als eine Million Berliner bei einer Volksabstimmung mit 59,1 Prozent für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. CDU und SPD verständigten sich 2023 in ihrem Koalitionsvertrag darauf, den rechtlichen Rahmen für eine mögliche Vergesellschaftung zu erarbeiten – obwohl die bereits vom rot-grün-roten Vorgängersenat eingesetzte Expertenkommission die Enteignung großer Immobilienbesitzer für möglich hält. Seitdem passiert ist allerdings: nichts mehr. Ein im November 2023 angekündigtes Rechtsgutachten für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz tritt auf der Stelle. Dabei hatte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) noch im September angekündigt, das Gutachten „in nächster Zeit” zu beauftragen. Eine enorm dehnbare Formulierung, wie es scheint! Auf Checkpoint-Anfrage stellt sich heraus, dass, und fallen Sie jetzt bitte nicht vom Stuhl, drei Monate später dieses Gutachten noch immer nicht beauftragt wurde. Zeit für eine kleine CHRONIK DER SCHWARZ-ROTEN VERSCHLEPPUNG
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