Foto des Bundesverwaltungsgerichtes
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Wir sind heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wehren uns in dritter Instanz gegen die massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit während der #G20-Proteste 2017 in Hamburg.
Zum Hintergrund: Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen friedlichen Ort schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel unterstützt, zugleich aber auch der Unterbringung von Teilnehmer*innen verschiedener Protestversammlungen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni 2017 beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften zunächst gar nicht aufgebaut werden. Anstelle des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden anfangs nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt.
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