Änderung 37. das Recht, analoge oder digitale Vervielfältigungen von Werken oder Teilen davon, die jeweils zuvor rechtmäßig erworben wurden, innerhalb eines Unternehmens, einer sonstigen gewerblichen Einrichtung oder einer Behörde (interner Gebrauch) im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (einschließlich generativer Künstlicher Intelligenz) wie folgt zu nutzen:
https://systemli.social/system/media_attachments/files/113/265/696/922/795/822/original/d2d1ef53316e43a2.png