@jens fragt:
https://social.finkhaeuser.de/@jens/113225154570117542
What the hell is an "AI artist"
und das ist ziemlich kompliziert.
Werke und WerkzeugeDu kannst ein Bild auf Leinwand malen und dann ist es ein Werk und durch das Urheberrecht geschützt.
Du kannst Midjourney oder DALL-E bitten, Dir ein Bild nach folgendem Prompt zu malen und dann ist es kein Werk und auch nicht durch das Urheberrecht geschützt, denn das Gesetz verlangt "human authorship".
Der Prompt, den der Künstler geschaffen hat, wäre geschützt, denn das Urheberrecht schützt ausdrücklich auch https://medien-wiki.de/kleine-muenze
Du kannst ein Bild in Photoshop malen oder ein Foto von Dir in Photoshop bearbeiten, und das wäre durch das Urheberrecht geschützt.
Du kannst dann Teile des Bildes manuell in Photoshop retuschieren und auch das wäre durch das Urheberrecht geschützt.
Du kannst Teile des Bildes durch Photoshop mit AI Inpainting retuschieren lassen und das… ist unklar.
Ab irgendeinem Punkt ist es kein Werk von einem Menschen mehr, oder nur noch Ausschnitte des Werkes sind von einem Menschen gemacht.
Es ist offen, und darum geht es in diesem Prozeß, ab wieviel menschlichem Anteil etwas ein Werk ist, ob dann das Gesamtbild ein Werk ist oder nur die Teile, die von einem Menschen gemacht sind.
Bildgebende WerkzeugeEs ist damit im Grunde auch offen, welche bildgebenden Werkzeuge, die durch einen Menschen benutzt werden, ein menschliches Werk erzeugen und welche nicht.
Fotos, also Bilder, die durch einen physikalischen Prozeß erzeugt werden, sind urheberrechtlich geschützt.
Aber nur dann, wenn das Werkzeug durch einen Menschen bedient wird.
Also, es ist bisher unstrittig, daß ein digitaler Pinsel oder ein digitaler Mustergenerator den Werkscharacter nicht in Frage stellen.
Es ist zur Zeit auch unstrittig, daß DALL-E keine Werke produzieren kann.
Es ist unstrittig, daß ein Blur-Filter oder ein Solarisations-Filter auf einem Bild oder Teilen eines Bildes den Werkscharacter nicht in Frage stellt.
Es ist vollkommen unklar, was ein Photoshop Inpainting, das man prompted "Entferne den Menschen im markierten Gebiet" mit dem Werkscharacter eines Bildes macht, oder "Ersetze den Himmel in diesem Bild durch dramatische Sturmwolken" auf das ganze Bild mit dem Werkscharacter eines Bildes macht.
Offenbar ist das Recht derzeit der Ansicht, daß es irgendwo eine Grenze zwischen Werk und Nichtwerk gibt, aber es ist absolut unklar, in Gesetz und Anwendung, wo diese liegt.
Auch für TexteDasselbe gilt auch für Texte:
Du kannst ChatGPT bitten, "erzeuge mir eine Kurzgeschichte mit ..." und DALL-E macht eine solche Kurzgeschichte. Abgesehen davon, daß die langweilig ist, ist es auch nach aktuellem Recht kein Werk.
Du kannst aber auch eine Reihe von Prompts schreiben, in denen Du mit ChatGPT eine Geschichte entwickelst, indem Du interaktiv Szenario, Figuren, Konflikte und Arc generierst, dann in einer neuen Session eine Reihe von Prompts entlang des Arc schreibst, und den resultierenden Text in eine zusammenhängende Geschichte umbaust.
Dann nimmst Du diesen Text, kapitelweise, bearbeitest den ein wenig und pastest ihn wieder nach ChatGPT, mit der Bitte, die Rechtschreibung und Grammatik zu korrigieren, sprachlich die folgenden Redewendungen zu vermeiden und den Text aggressiv im Stil von ... umzuformulieren.
Das Resultat ist etwas, das ChatGPT alleine nicht hätte erzeugen können, es hat definitiv eine menschliche Komponente und eine große Menge menschliche Führung. Selbst dann, wenn jedes Wort im sichtbaren Text von ChatGPT generiert ist.
Die genaue Formulierung und der Stil der Sprache sind aber autogeneriert.
Ist das ein Werk?
Wir wissen es nicht.
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