Die Anforderungen an Bürgergeldbezieher sollen damit in mehreren Punkten verschärft werden und sich wieder früheren Regeln annähern oder sogar strenger werden. Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder einen Termin beim Jobcenter grundlos versäumt, muss demnach künftig stets mit einer Kürzung der monatlichen Geldleistung um 30 Prozent rechnen. Der Betrag von 564 Euro für Alleinstehende, den die Jobcenter neben der Miete bezahlen, vermindert sich dann um knapp 170 Euro. Wer Arbeit oder eine Fördermaßnahme verweigert, muss sich dabei auf eine Kürzung für drei Monate einstellen. Bei Terminversäumnissen können sie einen Monat dauern, aber auch gleich 30 Prozent betragen, statt bisher 10 Prozent beim ersten Verstoß. Vor der Bürgergeldreform von 2023 hatte die Ampelkoalition die Sanktionen mit einem sechsmonatigen „Moratorium“ erst großenteils ausgesetzt und dann in abgemilderter Form mit Abstufungen für erstmalige Verstöße wieder eingeführt. „Bei einer Pflichtverletzung werden die Leistungen nunmehr einheitlich um 30 Prozent gemindert“, heißt es in der Vorlage. „Die bisherige stufenweise Minderungshöhe wird abgeschafft.“
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