David Werdermann, Verfahrenskoordinator bei der GFF: „Karlsruhe weist den hessischen Verfassungsschutz in die Schranken und festigt damit die grundrechtsfreundliche Rechtsprechung zu den Geheimdiensten. Der Verfassungsschutz darf nicht einfach nach Belieben verdeckte Ermittler*innen losschicken und Handys orten.“
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