Das BMG führt im Zusammenhang mit der Abwicklung der PSA-Beschaffung bis heute keine fortlaufenden Akten. Schreiben wurden ohne Geschäftszeichen erstellt und ohne die erforderlichen Kontextinformationen dazu abgelegt, welche Stellen und Ebenen im BMG bzw. welche Externen daran beteiligt waren. Regelmäßige Besprechungen mit externen Dienstleistern wurden nicht protokolliert, Ergebnisse mündlicher Absprachen nicht in Vermerken festgehalten. Grundlegende Entscheidungen sind nach wie vor nicht im Zusammenhang dokumentiert, sondern finden sich höchstens auszugsweise in Einzelvorgängen. Das BMG verfügt nicht über den vollständigen Schriftwechsel, den externe Dienstleister in seinem Namen führen
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