Personen, die die zurückgerufene Ware "Gemeiner Weiß-Täubling in Würzlake" verzehrt haben und innerhalb kurzer Zeit Symptome wie Seh- und Sprachstörungen, Schwäche in Extremitäten (Gehschwäche) entwickelt haben, sollten unverzüglich ärztliche Hilfe suchen und auf die Möglichkeit von Lebensmittel-Botulismus hinweisen. Schon der Botulismus-Verdacht ist gemäß Infektionsschutzgesetz für Ärztinnen und Ärzte meldepflichtig an das lokale Gesundheitsamt, ebenso der Labornachweis.
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