*Erkennen von #KI-generierten Texten*
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...ich mit dem Lehrer, notfalls der Schulleitung unter Einbeziehung des/der VertrauenslehrerIn vereinbaren.
Wenn es sich nicht um den IT-Lehrer oder eine Lehrkraft mit überraschenden Spezialkenntnissen handelt, dann ist das Vorgehen IMHO rechtswidrig.
PS
Sollte das Kind "schuldig im Donne der Anklage sein, dann darf es damit keinesfalls ungeschoren davonkommen. Das ist ein wichtiges Lernerlebnis.
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