Tweets des Hamburger Grünen Michael Gwosdz: "In der auf dieser Plattform betriebenen Debatte um ein angebliches #Maskenverbot in #Hamburg empfehle ich einen Blick in den Gesetzestext und seine Begründung: Erstens: Gesetzestext: "Gesetz zur Anderung des Hamburgischen Schulgesetzes Vom ... In § 28 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBI. S. 97), zuletzt geandert am 19. März 2024 (HambGVBI. S. 77), werden folgende Sätze angefügt: Sie dürfen in der Schule und bei Schulveranstaltungen jeder Art ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Rechtspflicht erforderlich. Ausgenommen davon ist das Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen einer medizinischen Indikation. Die Schulleitung kann aus schulischen oder gesundheitlichen Gründen oder bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Zweitens Gesetzesbegründung: "Zum anderen sind Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen möglich. Individuelle medizinische Gründe können auch vorliegen, wenn das Tragen einer medizinischen Maske zum Schutz eines Menschen aus dem nahen Umfeld dient, etwa weil Eltern, Geschwister, andere Familienmitglieder im nahen Umfeld vulnerabel sind, bspw. aufgrund schwerer oder chronischer Erkrankungen, Chemotherapie oder ähnlichem.""
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