Art. 12 GG - Berufsfreiheit: Alle Deutschen dürfen ihren Beruf, Arbeitsplatz und ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Das bedeutet auch, dass niemand grundsätzlich zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf. Die freie Berufsausübung kann durch ein Gesetz geregelt werden. Zwangsarbeit ist bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
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