Foto von einem Schreiben vom Amt zur Planung der „Rückreise“ Sehr geehrte… Sie sind gesetzlich zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Zur gemeinsamen Erörterung des weiteren Vorgehens, bitte ich Sie an… einzufinden. Das Gespräch wird etwa 1 Stunde dauern und die Planung ihrer Ausreise aus dem Bundesgebiet zum Gegenstand haben. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, an diesem Gespräch teilzunehmen. Es ist nicht beabsichtigt, ihre Abschiebung an diesem Tag zu vollziehen oder sie in Haft zu nehmen. Es ist organisatorisch erforderlich, dass sie den Termin zur Teilnahme am Ausreiseplanungsgespräch unverzüglich jedoch spätestens eine Woche vor dem oben angegebenen Termin verbindlich bestätigen. Hier können Sie aus einer der folgenden Möglichkeiten auswählen. HOTLINE der Rückkehr bla bla bla bla und Funktions-Postfach der freiwilligen Ausreise: FreiwilligeAusreise@rpr.hessen.de
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