Benjamin Lück, Verfahrenskoordinator bei der GFF: Es kann nicht sein, dass Journalist*innen schlicht darauf vertrauen sollen, dass Gerichte die Pressefreiheit angemessen berücksichtigen. Wenn ein Gericht eine grundrechtliche Abwägung vornimmt, dann sollte es die wesentlichen Punkte auch nachvollziehbar in den Beschluss schreiben.
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