Unter Beriicksichtigung der Gebuhrenhéchstgrenze von insgesamt 120 € pro Jahr schlagt die Verwaltung folgende Gebiihrenstaffelung vor: 100 €/Jahr fur Fahrzeuge bis 4.109 mm, 110 €/Jahr fur Fahrzeuge ab 4.110 mm bis 4.709 mm, 120 €/Jahr fur Fahrzeuge ab 4.710 mm bis 5.600 mm. In den einzelnen Betragen ist der Verwaltungskostenanteil in Hohe von jeweils 30 Euro pro Jahr enthalten. In der folgenden Tabelle sind die Gebiihren abgebildet: Gebiihren Fahrzeuge | Gebiihren Fahrzeuge 4.110 | Gebiihren Fahrzeuge bis 4.109 mm mm bis 4.709 mm 4.710 mm bis 5.600 mm
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