Nach Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen, informiert die zuständige Meldebehörde die folgenden Behörden zur Aktualisierung der in den von ihnen geführ- ten Registern oder Informationssystemen gespeicherten Daten zu dieser Person: 1. Bundeskriminalamt, 2. Bundespolizei, 3. Bundesverwaltungsamt zum Nationalen Waffenregister und zum Ausländerzentralregister, soweit das Bundesverwaltungsamt Daten im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge verarbeitet (Paragraph 1 Absatz 1 Satz 2 des AZR-Gesetzes), 4. Bundesamt für Migration und Flüchtinge, es sei denn im Melderegister ist ausschliefß- 5. Bundesamt für Verfassungsschutz, 6. Bundesamt für den militärischen Abschimdienst, 7, die jeweils zustāndigen Landeskriminalämter, 8. Zollkriminalamt, 9. Hauptzollämter, Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie 10. Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Dabei sind folgende Daten automatisiert zu übermitteln: 1. Familienname, 2. bisherige und geänderte Vonamen 3. Geburtsdatum, 4. Geburtsort, 5. Staatsangehörigkeiten, 6. bisheriger und geänderter Geschlechtseintrag. 7. Anschrift sowie 8. Datum der Änderung.
https://f2.tchncs.de/media_attachments/files/110/940/764/377/907/770/original/07d3fa47b98e5d39.jpeg