Mit Verlaub Herr Kubicki aber den Tatbestand des § 188 StGB hat man aus gutem Grund eingeführt. Und die Beleidigung als Tatbestand wird schon immer verfolgt. Straftaten als Spott zu verharmlosen ist eines Vizepräsidenten des deutschen Bundestages unwürdig.
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PolizeiGrün e.V. (polizeigruen@mastodon.social)'s status on Tuesday, 19-Nov-2024 17:50:44 JST PolizeiGrün e.V. -
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PolizeiGrün e.V. (polizeigruen@mastodon.social)'s status on Saturday, 10-Feb-2024 07:09:26 JST PolizeiGrün e.V. Von Absicht, also Vorsatz, wurde nicht gesprochen. Aber jemanden, der mehr Kontrollen anmahnt so abzukanzeln? Immerhin wurde das Opfer auf dem besonders geschützten Fußgängerüberweg zweimal übersehen. Da kann man nicht so reagieren als wäre höhere Gewalt am Werk gewesen.