"Nach ZDF-Informationen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) drei Nichtzulassungsbeschwerden aus der #AfD zurückgewiesen. Damit sind
- die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall
- die Einstufung der inzwischen aufgelösten "Jungen Alternative" als gesichert rechtsextremistisch
- die Einstufung des ebenfalls offiziell nicht mehr existenten "Flügels" der Partei als gesichert #rechtsextremistisch
rechtskräftig."