Lese gerade in einem Urteil, mit dem eine Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrages abgewiesen wird: „Durch ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt hat die Klägerin
zu 1., die ihren glaubhaften Angaben zufolge einen Minijob in einem Restaurant ausübt, zudem bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich in einer ihr unbekannten Umgebung wirtschaftlich zu behaupten.“ Hier haben wir es wieder. Allen anderslautenden Gerüchten zum Trotz bringt „Integration“(tm) im Asylverfahren nicht nur in der Regel keinen Vorteil, sondern kann ggf. sogar zum Nachteil der Schutzsuchenden ausgelegt werden
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Marcel Keienborg (marcel@social.aufentha.lt)'s status on Tuesday, 13-Feb-2024 02:06:18 JSTMarcel Keienborg