Noch erfüllen die #Polizei|beauftragten der Bundesländer die menschenrechtlichen Erwartungen nur unzureichend.
Ein Grund: Die strafrechtlichen Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen bleibt weiterhin abhängig von polizeilichen Ermittlungen.
Damit sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können, benötigen sie unserer Analyse zufolge u.a.:
👉 umfassende Untersuchungsbefugnisse
👉 Akteneinsichtsrechts (verankert in der Strafprozessordnung)
👉 Zeugnisverweigerungsrecht