@puniko @Thunfischer das ist in der ganzen Schweiz so.
Wahl- und auch Anstimmungsknformationen von Parteien sind eine „offizielle Sendung“ - quasi wie die Gemeindezeitung (amtliche Publikation) oder auch Sendungen von Verwaltungen und müssen immer zugestellt werden.
Technisch macht das in einem direktdemokratiachen Land auch Sinn. Damit die Bevölkerung sich möglichst breit informieren kann.